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Das TPO-Verbot in der Schweiz - Was Nagelstudios jetzt wissen müssen

  • Autorenbild: Diana
    Diana
  • 6. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

1. Was ist TPO und warum wird es verboten?


TPO steht für Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid, ein Photoinitiator,, der häufig in UV-Gelen und Gellacken eingesetzt wurde, um eine schnelle Aushärtung unter UV- oder LED-Licht zu ermöglichen. Die EU hat TPO als CMR-Stoff der Kategorie 1B eingestuft (kann fortpflanzungsgefährdend wirken), wodurch es in kosmetischen Mitteln verboten wurde.



2. Ab wann gilt das Verbot?


Ab dem 1. September 2025 tritt das Verbot in Kraft , sowohl in der EU als auch in der Schweiz . Bis zum 31. August 2025 durften noch Produkte mit TPO noch verwendet oder verkauft werden, danach ist alles untersagt, inklusive privater Anwendung, Verkauf oder Lagerung .



3. Wer ist betroffen?


  • Professionelle Nagelstudios, inklusive stationärer Studios und mobiler Anbieter

  • Homestudios und private Nutzerinnen

  • Online- und Ladenverkäufe von TPO-haltigen Produkten


    Ab 1. September 2025 ist die Nutzung, der Verkauf oder auch das Aufbrauchen dieser Stoffe nicht mehr erlaubt, Restbestände sind zu entsorgen.



4. Warum so plötzlich und wie wurde kommuniziert?


Die Schweiz übernimmt das EU-Verbot direkt, gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen . Erst am 18. Juli 2025 wurde vonseiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Mitteilung veröffentlicht, sehr kurzfristig, was vielen Studios zu wenig Zeit zur Umstellung liess.



5. Die Folgen


Viele Nagelstudios mussten grosse Mengen an Produkten im Wert von Tausenden Franken entsorgen, weil sie nicht rechtzeitig über das Verbot informiert wurden. In Deutschland etwa gibt es eine Übergangsregelung, dort dürfen bestehende Bestände aufgebraucht werden, in der Schweiz jedoch gilt ab 1. September ein grundsätzliches Verbot.



6. Was steht auf dem Spiel – gesundheitliche Risiken


TPO kann möglicherweise die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und das ungeborene Kind schädigen sowie Hautreizungen oder Kontaktallergien auslösen.



7. Was Studios jetzt tun sollten


  • Bestände überprüfen: Produkte mit „Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid“ sofort identifizieren

  • Restbestände ordnungsgemäss entsorgen

  • Personal und Kundschaft informieren

  • Für neuen Nachschub sorgen



Mögliche TPO-freie Alternativen:


  • TPO-L – gilt als sicherere Alternative

  • BAPO – verbreitet, effektiv beim Aushärten

  • TMO – moderner Photoinitiator (herstellerabhängig)


    Zudem bieten Shops wie Heavenly Beauty (Schweiz) bereits Produkte „TPO-FREE“ an  .



Zusammenfassung:


Das TPO-Verbot in der Schweiz tritt ab dem 1.September 2025 in Kraft und betrifft sowohl gewerbliche Nagelstudios als auch private Nutzerinnen. Aufgrund der kurzfristigen Kommunikation sind viele plötzlich vor grossen Kosten und Herausforderungen gestanden. Jetzt gilt es: Restbestände sicher entfernen, auf TPO-freie Produkte umsteigen und betroffene Zielgruppen informieren.

 
 
 

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